Feuerlöscher-Wartung
Unabhängig von der Bauart des Feuerlöschers oder des verwendeten Löschmittels ist gemäß den geltenden Herstellervorgaben sowie gemäß DIN 14406 Teil 4 die zweijährige Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschern in öffentlichen und gewerblichen Bereichen zwingend vorgeschrieben. Die Vorschreibung einer solchen Wartung für Privathaushalte gibt es nicht, eine Durchführung wird aber dringend empfohlen. Auch nur in diesen Fällen würde eine Gewährleistung des Herstellers greifen.
Zusätzlich zur zweijährigen Wartung ist bei Feuerlöschern, die als Druckbehälter gelten, alle 5 Jahre eine Prüfung gemäß § 16 Betriebssicherheitsverordnung durchzuführen, die im Zuge der turnusmäßigen Wartung ebenfalls durch Ihr Brandschutzunternehmen durchgeführt wird.
Gern unterbreiten wir Ihnen ein persönliches Angebot für die Wartung Ihrer Feuerlöscher. Auch bei sonstigen Fragen im Brandschutz können Sie sich gern und vertrauensvoll an uns wenden.